Welcher Führerschein ab welchem Alter?
Mit 17 Jahren können Jugendliche schon Auto fahren. Es wird für viele Jugendliche immer wichtiger, eine größere Unabhängigkeit zu erlangen. Dazu gehört auch der Führerschein und die Freiheit sich fortbewegen zu können.
Motorradklasse A1 ab 16 Jahren
Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein Klasse A1 machen. Damit können sie ein Leichtkraftrad (Hubraum bis 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW) fahren.
Mit dem Führerschein Klasse AM, der im Führerschein A1 integriert ist, sind Jugendliche auch berechtigt, ein Kleinkraftrad bis 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Im Gegensatz zur Klasse AM beginnt mit Erwerb der Klasse A1 bereits die zweijährige Probezeit.
Klasse L
Der Führerschein Klasse L berechtigt zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h).
Motorradklassen A2 und A ab 18 und 24 Jahren
Den Führerschein der Klasse A2 darf man ab 18 Jahren machen. Er erlaubt das Fahren von Krafträdern bis maximal 35 kW. Die Klassen A1 und AM sind hier eingeschlossen. Für den Führerschein der Klasse A gilt ein Mindestalter von 24 Jahren für den Direkteinstieg. Wer zwei Jahre die Klasse A2 besitzt, darf den Führerschein der Klasse A auch schon früher machen - das heißt, frühestens mit 20 Jahren, wenn man die Klasse A2 mit 18 Jahren erworben hat. Die Klasse A gilt auch für dreirädrige Fahrzeuge.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Ab 17 Jahren können Jugendliche den PKW-Führerschein machen (BF17). Bei jeder Fahrt muss aber mindestens eine 30-jährige eingetragene Begleitperson, die seit mindestens fünf Jahren selbst einen Führerschein der Klasse B besitzt, mitfahren.
Das heißt: Ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag können sich Teenager bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B und/oder BE anmelden. Die gesetzlichen Vertreter müssen ebenfalls zustimmen. Nach bestandener Prüfung und mit Erreichen des 17. Lebensjahres erhalten Jugendliche keinen normalen Führerschein, sondern eine Begleitbescheinigung, auf der auch die Begleitpersonen namentlich eingetragen werden. Das Dokument wird in Deutschland und mittlerweilen auch in Österreich anerkannt. Mit 18 Jahren wird die Bescheinigung gegen den Kartenführerschein eingetauscht.
PKW-Führerschein ab 18 Jahren
Volljährige mit dem PKW-Führerschein Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge (keine Motorräder) mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht und maximal neun Sitzplätzen (inklusive Fahrer) fahren.
Eingeschlossen im Führerschein der Klasse B sind auch die Klassen AM und L. Für das Fahren eines PKW mit Anhänger oder eines Fahrzeugs über 3,5 t Gesamtmasse benötigt man gesonderte Fahrerlaubnisse - je nach Gewicht der gesamten Fahrzeugkombination kann das die Klasse B96, BE oder C1 sein.
Der Weg zum Führerschein in sechs Punkten
1. Anmelden
Man geht zu der Fahrschule seines Vertrauens und meldet sich dort an.
2. Welche Unterlagen werden benötigt?
Wir benötigen für die Fahrausbildung folgende Unterlagen:
- einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- ein biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung über Erste-Hilfe-Ausbildung
- Kopie des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses (einschließlich aktueller Meldebestätigung)
Diese Unterlagen werden für die Antragsstellung beim zuständigen Straßenverkehrsamt benötigt. Die Gänge zur Führerscheinstelle übernehmen wir selbstverständlich für Euch!
3. Der theoretische Unterricht
Der theoretische Unterricht findet in unserem Unterrichtsraum in Buxtehude statt. Der Gesetzgeber schreibt eine bestimmte Mindestanzahl von Theoriestunden vor. Die Anzahl richtet sich unter anderem nach der gewählten Führerscheinklasse.
4. Der praktische Unterricht
Im praktischen Unterricht erlernt man das jeweilige Fahrzeug kennen und übt alle im Straßenverkehr gegebenen Situationen ein. Es wird alles geübt, um ein kompetenter Autofahrer zu werden, der sicher und souverän im Straßenverkehr zurecht kommt. Die Fahrstunden stimmt Ihr mit eurem jeweiligen Fahrlehrer ab.
Es gibt neben den Übungsfahrstunden die "Sonderfahrten", die der Gesetzgeber vorschreibt und aus insgesamt 12 Fahrten auf der Landstraße, der Autobahn und bei Dunkelheit bestehen. Wie viele Fahrstunden insgesamt benötigt werden, um das Ziel Prüfung zu erreichen, ist unterschiedlich und individuell.
5. Die theoretische Prüfung
Die Theorieprüfung darf gemacht werden, wenn das Straßenverkehrsamt die Genehmigung erteilt, die gesetzlich vorgeschriebenen Theoriestunden absolviert wurden und wenn man ausreichend fit in der Theorie ist, um die Prüfungen auch bestehen zu können. Zusammen werden wir dann einen Termin für die Prüfung besprechen.
6. Die praktische Prüfung
Die praktische Prüfung kann gemacht werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde, die 12 Sonderfahrstunden erledigt sind und man so viele Übungsstunden gemacht hat, dass man reif für die Prüfung ist. Wenn man die Prüfung bestanden hat, wird der Führerschein bzw. die Begleitbescheinigung (beim Erreichen des Mindesalters) direkt vom Prüfer ausgehändigt.